Da erhält der Begriff „Leichensack“ eine ganz neue Bedeutung! Und auch den Wagen des Bestattungsunternehmers darf man hier wohl ungestraft als „Sackkarre“ bezeichnen.
Da erhält der Begriff „Leichensack“ eine ganz neue Bedeutung! Und auch den Wagen des Bestattungsunternehmers darf man hier wohl ungestraft als „Sackkarre“ bezeichnen.
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